Wenn Privat die Polizei ersetzt – Beliehene in der Transportbegleitung

Das StTbV-Experten-Event bei Sommer Transportbegleitung

→Beliehener = Privatperson oder Unternehmen mit staatlich übertragenen hoheitlichen Befugnissen.
→Handelt im Auftrag des Staates – nicht privat.
→Darf bei GST den Verkehr regeln, Straßen sperren, Freigaben erteilen (im Rahmen der Beleihung).
→Rechtsrahmen: § 44 Abs. 2 StVO, VwV-StVO und StTbV.
→Bedeutet: polizeiersetzende Maßnahmen durch gut ausgebildete Begleiter – mit klaren Pflichten

Auftakt: „Herzlich willkommen zum StTbV-Experten-Event“

Helena Sommer bei ihrer launigen Begrüßung; sie führte die Teilnehmer durch den Tag

Worum es ging

Wie lässt sich die Straßenverkehrs-Transportbegleitverordnung (StTbV) in der Praxis umsetzen?

Welche Aufgaben übernehmen künftig Beliehene – und wie sieht die Ausbildung dazu konkret aus?

Diese Fragen standen im Mittelpunkt des StTbV-Experten-Events der Sommer Akademie.

Die Sommer Akademie ist aus der Sommer Transportbegleitung hervorgegangen und bündelt deren jahrzehntelange Praxiserfahrung – insbesondere die der zahlreichen Begleitfahrer (BF), die tagtäglich Schwertransporte auf deutschen Straßen begleiten.

Theorie und Praxis standen in engem Austausch, was der Veranstaltung einen besonders realitätsnahen Charakter verlieh.

Mit dabei waren unter anderem Kevin Stevens, Leitung Disposition bei Sommer, der berichtete, dass bereits mehrere Fahrer als Beliehene qualifiziert wurden, Hartmut Sauer, Regierung von Mittelfranken, verantwortlich für Großraum und Schwerverkehr in Bayern mit seinem Vortrag „Die neue StTbV – Chancen und Pflichten verstehen“, sowie Stefan Boesmiller von Schmidbauer, der aus der Begleit-Praxis berichtete.

§ 3 StTbV: Anordnungsbefugnis vor Ort

Nach § 3 StTbV dürfen Transportbegleiter mit Anordnungsbefugnis den Verkehr vor Ort regeln. Das ist die gezielte Übergabe früher polizeilicher Aufgaben an qualifiziertes Begleitpersonal. Gleichzeitig gilt: Nur innerhalb der Beleihung darf ein „Beliehener“ handeln – und dies nur entsprechend Genehmigung, Bescheid und VwV-StVO.

Hinweis von Hartmut Sauer: „Gehen Sie einmal um Ihre Fahrzeuge herum „Sie werden staunen.“ Gemeint ist: Der Begleiter muss auch offensichtliche Mängel bei der Ladungssicherung erkennen können, und im Rahmen seiner Befugnisse reagieren. Fahrzeuge können ausgeschlossen werden, wenn sie Anordnungen nicht entsprechen
(§ 5 StTbV – fachliche Eignung).


So bildet Bayern aus: Vier Bausteine bis zur Einsatzreife

Hartmut Sauer stellte die Bausteine für die Ausbildung eines Beliehenen vor, mit dem Hinweis, dass es sich explizit um Bayern handelt. Andere Bundesländer sind noch nicht so weit. Aber: „Sie können uns gerne anschreiben, dann schauen wir, ob wir Begleitfahrer von Ihnen in die Ausbildung nehmen können.“

1) Grundseminar (Teil 1, StTbV)

Dauer: 2 Wochen (Theorie & Praxis). Inhalte: Allgemeines Verkehrsrecht; Rechtsgrundlagen GST (VwV, RGST, Ministerialschreiben, VEMAGS, Bescheid); Begleitfahrzeug & Fahrpersonal inkl. Eigenschutz/Absicherung; Arbeitszeit- und Sozialvorschriften; Abfahrtskontrolle.

2) Aufbauseminar (Erhalt Teil 1, alle 3 Jahre)

Fokus auf Rechts-Neuerungen, kollegiale Feedbackrunde und Stationsausbildung in der Praxis.

3) Qualifizierungsseminar (Teil 2, StTbV)

Dauer: 2 Wochen (Theorie & Praxis). Grundlagen werden wiederholt; die Teilnehmer erarbeiten Themen und tragen vor. Inhalte u. a.: § 70 StVZO, Ladung/Ladungssicherung, Gewichtsermittlung am Fahrzeug, Streckeneinweisung (Theorie & Praxis), Stationsausbildung (LaSi (Ladungssicherung), Arbeitszeit/Sozialvorschriften, Abfahrtskontrolle), Verkehrspsychologie. In den Praxisphasen handelt das Seminarteam nach eigenem Ermessen; Begleitfahrzeuge werden von den Teilnehmenden gefahren.

4) Praktischer Teil (Teil 3, StTbV)

1 Woche Intensivpraxis: 10 Abfahrtskontrollen, 20 Begleitungen unter Leitung der Teilnehmer, damit das Gelernte noch einmal verfestigt wird. Die Teilnehmer sind im Schichtbetrieb, in realen Einsatz (z. B. Kreuzungssperre in Regensburg) dabei. Häufig werden sie begleitet von Polizist:innen. Fehler werden übrigens bewusst eingebaut – und von den Teilnehmenden identifiziert. Das motiviert und schärft den Blick fürs Detail.

Foto: Sonnen-Ronny/ Er manövriert gerade einen Windflügel um die Ecke

Praxisbericht: Föderal – und sehr unterschiedlich

Stefan Boesmiller (Schmidbauer) schilderte deutliche Unterschiede zwischen den Ländern: Hamburg – unkompliziert; Niedersachsen – arbeitete lange ohne Beliehene; Schleswig-Holstein – erst nach zähen Abstimmungen (Textbaustein Nr. 36) ging ein Trafo-Transport durch.

Sein Fazit: „Der Vorteil für Unternehmen, mit Beliehenen zu arbeiten, ist groß. Und so fahren wir nun durch die Republik.“

Foto Wagenborg: Trafo-Transport zur Nato-Rampe

Wohin geht die Reise?

Bayern hat die Polizei-Begleitstunden stark reduziert (von ca. 68 000 auf etwa 5 000 Stunden) – die Ausbildungskapazität in der Wirtschaft wird somit wichtiger. Andere Bundesländer schauen aufmerksam – teils skeptisch –, wie die Verlagerung auf Beliehene gelingt. Ziel: mehr Einheitlichkeit und verlässliche Verfahren.

Hartmut Sauer warb für mehr Zusammenarbeit: „Wir müssen mehr zusammenrücken.“ Wenn Länder, Begleitfirmen und Verbände kooperieren, kann die Umstellung gelingen – mit klaren Prozessen, solider Qualifizierung und gelebter Professionalität.

Foto: Sommer/Blick ins gespannt zuhörende Publikum

Takeaways für die Praxis

  • Anordnungsbefugnis ist kein „nice to have“, sondern hoheitliche Aufgabe mit Verantwortung.
  • Fachliche Eignung (§ 5 StTbV): LaSi-Blick, Gewichtsabschätzung, Abfahrtskontrolle – sitzen müssen die Basics.
  • Ausbildung in Modulen: Theorie, Praxis, Verkehrspsychologie, echte Einsätze – und regelmäßige Auffrischung.
  • Bundesländerspezifika frühzeitig einkalkulieren (VwV, RGST, Ministerialschreiben, Bescheidtexte, VEMAGS).
  • Netzwerken: Austausch mit Polizei, Behörden und Kolleg:innen beschleunigt Lösungen.

Fazit

Die StTbV hebt die Transportbegleitung auf ein neues Niveau: Beliehene übernehmen polizeiersetzende Maßnahmen – fundiert ausgebildet, rechtskonform und mit klarer Verantwortung. Der Weg ist ambitioniert, die Vorteile liegen auf der Hand: effizientere Abläufe, eine bessere Planbarkeit – und mehr Sicherheit für alle Beteiligten.

Die Sommer-Flotte: Mit dem Lineal ausgerichtet 😉

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