Ausnahmsweise sind sie alle beisammen – und es kann gearbeitet werden. Geht doch, so eine Abstimmung zwischen Behörden. Zumindest auf dem Titelbild./Foto: KI
Nehmen wir das Beispiel Wiesbaden. Wer dort eine Straßensperrung beantragen möchte, um einen Kran aufzubauen, stolpert über eine Logik, die man selbst mit viel Fantasie nicht mehr nachvollziehen kann. Da liegt den Beamten bereits die VEMAGS-Antragsnummer inklusive aller Fahrzeugdaten vor. Doch das reicht nicht. Die Stadt verlangt allen Ernstes noch einmal separate Bilder, Gewichte und Abmessungen des Krans. Als ob sich die physikalischen Gesetze oder die Maße des Fahrzeugs auf dem Weg vom Bundes- ins Kommunalportal auf magische Weise verändern würden.
Damit nicht genug: Die Straßensperrung wird an die Auflage gekoppelt, dass durchgehend eine Person vor Ort sein muss, die nach RSA21 – Beschilderung und Absperrung – geschult ist. Die Begründung? Die Person müsse „eingreifen, wenn erforderlich“. Nun ist eine solche Sperrung eine verkehrsrechtliche Anordnung mit einem exakt festgelegten Schilderplan. Was genau soll dort „eingegriffen“ werden? Werden Schilder neuerdings lebendig?
Und während Anträge auf Durchfahrt mit der Begründung abgelehnt werden, die Umweltbelastung sei der Stadt nicht zuzumuten, schickt man einen 60 Tonnen schweren Kran nebst zwei Zubehör-Lkw lieber auf einen 140 Kilometer langen Umweg. Weil die CO₂-Emissionen auf einer anderen Autobahn ja scheinbar weniger wiegen.
Auf Briefe an den Oberbürgermeister, die sachlich auf diese Verteuerung von Kraneinsätzen hinweisen? Keine Antwort. Dialogbereitschaft? Fehlanzeige.
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Das Münsterland und das zeitliche Paradoxon von StraßenNRW
Noch wilder wird es, wenn man den Blick ins Münsterland wirft. Sonntagsarbeit, Innenhof, eine Trafostation muss mit einem LTM 1650 gehoben werden. Standplatz: die Hauptstraße im Ortskern.
Die Auflage von StraßenNRW: Die Sperrung darf exakt von 06:00 bis 10:00 Uhr stattfinden. Danach muss die Straße komplett frei sein und der Kran zwingend abfahren. Gleichzeitig verdonnert dieselbe Behörde den Transport zu einer BF4-begleiteten Nachtfahrt von 22:00 bis 06:00 Uhr.
Wer kurz nachrechnet, merkt: Der Kran kommt um 06:00 Uhr an und muss um 10:00 Uhr wieder weg sein. Aufbauen, Abstützen, Richten, Ballastieren, Hub durchführen, Abbauen und Abfahren – in vier Stunden für einen Großkran dieser Kategorie? Ein Ding der Unmöglichkeit.
Die logische Nachfrage, ob man die Vollsperrung nach dem Hub in eine Halbsperrung umwandeln dürfe, um den Kran sicher zu parken und abends ordnungsgemäß abzutransportieren, wurde eiskalt abgewiesen. Hauptsache, der Paragraf reitet sich selbst, egal ob das in der Realität überhaupt umsetzbar ist.
Kritik oder Kommentare dazu? Unerwünscht. Wer zu viel fragt, riskiert, dass das Verfahren plötzlich „ganz lang dauert“.
Quintessenz
Diese Vorfälle sind leider keine Einzelfälle, sondern symptomatisch für ein System, das sich zunehmend verselbstständigt hat.
Es drängt sich die fundamentale Frage auf: Ist den dortigen Behördenvertretern eigentlich noch bewusst, dass Verwaltung kein Selbstzweck ist – und die Wirtschaft nicht dazu da ist, behördliche Abläufe zu finanzieren, sondern diese Abläufe der Wirtschaft dienen sollen?
Ist im behördlichen Denken überhaupt noch so etwas wie ein „Service-Gedanke“ vorhanden? Oder wenigstens das Bewusstsein für ein „sinnvoll behilflich sein“ in Zeiten, in denen es der Wirtschaft dank genau solcher ausführenden Organe ohnehin nicht wirklich gut geht?
Krane und Schwertransporte sind keine Belästigung der Allgemeinheit – sie sind das Fundament, das unsere Infrastruktur und unsere Industrie überhaupt erst am Laufen hält. Wenn die Verwaltung sich weiterhin als Verhinderungs- statt als Ermöglichungsbehörde versteht, blockiert sie am Ende nicht nur die Straßen, sondern die Zukunft des gesamten Wirtschaftsstandorts.
Werbung wegen Nennung und Verlinkung von Marken und Namen

Gerne wird übersehen, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ordnungsbehörden oftmals nicht, kaum oder schlecht für ihre Aufgaben aus- oder fortgebildet bzw. eingewiesen wurden. Da sie nur nach „Papier oder Bildschirmlage“ arbeiten, können sie sich in der Regel kaum vorstellen, wie die Fahrzeugkombinationen, die sie genehmigen, in der Praxis aussehen.
Die öffentliche Hand spart hier an der fachlichen Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was bei diesen Behörden immer wieder auffällt.
Bei den Behörden, die ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter fachlich unterstützen, gibt es selten Probleme.
Martin Orthen
Martin Orthen, vielen Dank. Gerade deine Einschätzung finde ich ausgesprochen wichtig, weil du die behördliche Praxis aus eigener Erfahrung kennst.
Und möglicherweise liegt genau dort ein wesentlicher Teil des Problems: nicht bei „den Behörden“ als abstraktem Gebilde, sondern bei fehlender fachlicher Ausbildung, Fortbildung und vor allem Praxisnähe.
Wer Fahrzeugkombinationen nur aus Anträgen und vom Bildschirm kennt, kann schwer einschätzen, welche Folgen eine Auflage draußen tatsächlich hat.
Dein Kommentar bringt einen wichtigen weiteren Aspekt in die Diskussion. Danke dafür.
Ui. Da war wohl jemand sauer. Auf alles. Leider wusste derjenige offenkundig auch nicht in allen Dingen so richtig Bescheid, sonst wäre der Bericht nicht so ausgefallen.
1) Eine „VEMAGS-Erlaubnis“ ist für das Fahrzeug, welches sich als solches im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Sie wird i.d.R. nach Paragraf 29 (3) StVO erteilt. Mit Bedingungen und Auflagen.
2) Eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum wird nach Paragraf 45 (6) StVO erteilt. Völlig anderer Rechtsbereich mit anderen Auflagen und Bedingungen. Eine davon ist, dass die Baustelle zwingend von einer Person „betreut“ werden muss, die über eine entsprechende Ausbildung (MVAS), verfügt. Die Person muss nicht dauernd anwesend sein, ist aber für die Einhaltung und Umsetzung des Verkehrszeichenplans und der verkehrsrechtlichen Anordnung verantwortlich und muss zwingend erreichbar sein. Es kommt aus verschiedenen Gründen durchaus vor, dass die Person gebraucht wird. Sie wird i.d.R. auch namentlich benannt.
Innerhalb der Baustelle ändert der Kran dann sehr wohl seine Abmessungen und Gewichte! Das ist für die Anordnung und ggf. für die Sondernutzungserlaubnis relevant.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun und wird immer getrennt behandelt, könnte aber gemeinsam abgearbeitet werden, wenn die Person in der Behörde für alles zuständig ist. Ist sie oft nicht!
Insofern: Wenn jemand das nicht weiß, dann sollte derjenige auch nicht herumjammern, sondern sich das Wissen aneignen und von vornherein alles richtig beantragen.
Behördenbashing ist da überhaupt nicht zielführend. Und da braucht man auch nicht bei der Behörde fragen, sondern einfach mal sich mit der Materie auseinandersetzen.
3) Das mit der Umweltzone ist natürlich Kappes. Wenn es denn wirklich der Grund für die Versagung der Durchfahrt war, was ich im Gesamtkontext des Berichts jetzt einfach mal infrage stelle.
4) Münster. Eine Auflage für eine Baustellenberäumung hat i.d.R. mit den Verkehrsströmen zu tun. Schade, der Bericht lässt alle Hintergründe offen und man kann jetzt nur spekulieren. Dann jedoch genehmigt man auch keine „halbseitige Sperrung“, offenkundig soll ja der Verkehr dort wieder rollen.
Der Kran bekommt BF4-Auflagen bei der Fahrt über Bauwerke wie Brücken und gelten meist (nur) dort. Meint, dass der Kran an anderer Stelle ohne BF4 und zu anderen Zeiten fahren kann und auch nicht zwingend erst um 22 Uhr. Also kann er sich aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen Parkplatz oder einen Seitenstreifen begeben. Dafür brauch man keine halbseitige Sperrung. Oder man lässt sich etwas anderes einfallen. Vieles ist (legal!) möglich.
Ist aber natürlich blöd, wenn man sofort die ganze Strecke fahren will. Geht aber oft nicht.
b) Behördliches Handeln setzt auch den Willen auf Beantragung einer rechtzeitigen Änderung voraus, wenn etwas nicht klappt. Das kann ich aus dem Bericht nicht erkennen. Im Gegenteil. Es wird vorausgesetzt, dass die Behörden zu springen haben, wenn der Antragsteller ruft. Ganz so ist es aber nicht und in Wahrheit weiß das auch jeder.
Wenn man Änderungen haben will, dann sicher nicht, indem man pauschal Behörden in die Fresse haut. Und das sage ich als eben genau so ein „Beamter“ aus einer solchen Behörde. Bin übrigens Angestellter.
Ich kann verkehrsrechtliche Anordungen für GST und Baustellen, Sondernutzungen und auch VEMAGS-Genehmigungen erteilen und kenne mich in allen dieser Rechtskreise aus. UND bin hoffentlich auch Beweis genug, dass bei Behörden nicht nur Verhinderer sondern auch Möglichmacher arbeiten. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch nicht, dass ich mich von Antragstellern an der Nase durch die Manege führen lassen würde.
Insofern hätte ich mir insgesamt mehr Recherche und in der Folge mehr Ausgewogenheit in diesem Artikel gewünscht.
Danke für deine ausführliche fachliche Einordnung. Und genau deshalb habe ich dich gestern ein wenig gepiekst. 😉
Du erklärst sehr nachvollziehbar, wie die unterschiedlichen Rechtskreise und Verfahren auf Behördenseite funktionieren. Meine Kritik setzt allerdings an einer anderen Stelle an: Warum müssen Daten, die der öffentlichen Hand bereits digital vorliegen, vom Unternehmen erneut aufbereitet und eingereicht werden? Dass intern unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen, ist zunächst eine Organisationsfrage der Verwaltung – nicht des Antragstellers.
Und beim Münsterland-Fall liegt der Punkt ebenfalls nicht darin, dass jemand „sofort die ganze Strecke fahren will“. Ein Großkran dieser Kategorie ist disponiert. Personal, Ballasttransporte, Begleitung und häufig Folgeeinsätze hängen daran. „Dann sucht man sich eben einen Parkplatz oder Seitenstreifen“ klingt aus behördlicher Sicht pragmatisch. Aus Sicht eines Kranunternehmens ist es das nicht zwingend.
Genau diese unterschiedlichen Perspektiven müssen wir meines Erachtens auf den Tisch bringen.
Und ja: Über die fachlichen Details und die Kritik an meiner Recherche können wir sehr gerne sprechen. Aber die Not der Unternehmen, die mir inzwischen auch in den Reaktionen auf diesen Artikel geschildert wird, lässt sich damit nicht wegdiskutieren.
….wir haben alle die gleichen Probleme, Personell aber auch von der Strukturierung, auf der einen Seite die Verwaltungsvorschrift der Behörden und auf der anderen Seite die internen Strukturen, bei den Unternehmen….
Bei großprojekten empfiehlt es sich ALLE Beteiligten in einen Mail Verteiler zu nehmen damit alle das gleiche Wissen, Kenntnisstand haben aber auch die Zusammhänge von mancher Genehmigung, Anhörung, Auflagen…sehen, auch wenn Sie nichts direkt damit zutun haben. Eine Abstimmung untereinander ist soboft einfacher…..
Die Alltäglichen Probleme wenn man die Anhörungsverfahren seinen Lauf nehmen läßt. Es liegt aber auch vieles daran wie schon mal in einem Fachlichen Gespräch geführt, das dort Intressenlose Sachbearbeiter(inen) mit Null- Bezug zu unseren Themen und Anforderungen sitzen.
Die sich für diese Materie nicht identifizieren können weil es nicht der Fachbereich ist, wo man gerne Arbeiten möchte.
Seien wir ehrlich….Eine Firma die keine Privaten Kontakte zu den Behörden hat, ist heutzutage Aufgeschmissen. Umgekehrt musste ich jedoch in jüngster Zeit auch erleben, daß Subunternehmer nicht den nötigen Erfüllungsergeiz mehr haben, wenn eine Behörde nein sagt.
Wenn ein Verkerhssicherungsunternehmen mit Sitz in Hamburg, in Hamburg keine Sperrung genehmigt bekommt, mache ich mir ernsthafte gedanken. Es hat mich von Siegen nach Hamburg, zwei Anrufe und drei E-Mails gekostet und die Anhörung, der VRAO wurde Stattgegeben.
Auch ich rege mich gerade Viel über Behörden auf aber sind wir mit Internen Regulierungen und Abläufen nicht selber in unseren Handlungen eingeschränkt manchmal. Ich selbst habe volle Handlungsfreiheit um alle Abläufe voranzutreiben, wie auch immer. Dieses weis ich zu schätzen…..aber wie oft höre ich von Kollegen aus der Branche das vieles intern erst abgesprochen werden muss, genehmigt werden muss.
In den Behörden und in den Betrieben geht das gleiche Personelle Problem einher….wir brauchen Menschen, Menschen mit Interesse für das was Sie tun. Es muss keine Fachkraft sein…Bilden wir Sie aus und weiter wenn Sie Bock auf den Job haben. Bringen wir sie zum Netzwerken auf Versammlungen, Treffen zusammen….wer möchte, kann und wird was Bewegen.
Danke, Patrick.
Genau solche unterschiedlichen Perspektiven habe ich mir mit dem Artikel gewünscht. Die Diskussion darunter ist inzwischen mindestens ebenso interessant wie mein ursprünglicher Standpunkt.
3) Das mit der Umweltzone ist natürlich Kappes. Wenn es denn wirklich der Grund für die Versagung der Durchfahrt war, was ich im Gesamtkontext des Berichts jetzt einfach mal infrage stelle.
Kein Kappes !!
Baustelle in Wiesbaden Dotzheim, An- und Abfahrt Autokran und Ballast LkW über Mainz.
Vielen Dank für die Ergänzung aus der Praxis. Genau solche konkreten Beispiele helfen, zwischen sinnvollen Regelungen und ihrer praktischen Umsetzung zu unterscheiden. Wenn mehrere Unternehmen vergleichbare Erfahrungen schildern, lohnt es sich, diese sachlich zusammenzutragen.