Ausnahmegenehmigung

Erläuterung Ausnahmegenehmigung im Schwertransport

Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt eine Abweichung von bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Im Großraum- und Schwertransport wird sie erforderlich, wenn ein Fahrzeug, eine Fahrzeugkombination oder deren Ladung außerhalb der allgemein zulässigen Grenzen liegt. | Foto: Silvia Florentine Rybka · KI-gestützt bearbeitet


Die fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO betrifft Abweichungen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn eine Ladung die zulässige Länge, Breite oder Höhe überschreitet.

Davon zu unterscheiden ist die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Sie gestattet die übermäßige Benutzung öffentlicher Straßen mit einem übergroßen oder überschweren Fahrzeug. Je nach Transport können eine Erlaubnis und mehrere Ausnahmegenehmigungen nebeneinander erforderlich sein.

→ Ausführlich erklärt:
Wie § 70 StVZO, § 29 Abs. 3 StVO und § 46 StVO zusammenspielen, erläutert das Lemma Genehmigungswesen im Schwertransport.

Quintessenz

Eine Ausnahmegenehmigung setzt gesetzliche Vorschriften nicht allgemein außer Kraft, sondern erlaubt eine genau bestimmte Abweichung unter festgelegten Bedingungen. Welche Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung ein Großraum- und Schwertransport benötigt, hängt davon ab, ob die Abweichung vom Fahrzeug, von der Ladung oder von der tatsächlichen Straßenbenutzung ausgeht.


Verknüpfte Begriffe

Genehmigungswesen · Großraum- und Schwertransport · Schwertransport · Großraumtransport · VEMAGS