Kranführer

Kranführer im Fahrerhaus eines Liebherr-Krans

Der Arbeitsplatz eines Kranführers befindet sich je nach Kranart in der Kabine, am Bedienstand oder an einer Funkfernsteuerung. Von hier aus steuert er die Bewegungen des Krans und der angeschlagenen Last. | Foto: Silvia Florentine Rybka


Definition

Ein Kranführer bedient einen Kran und bewegt damit Lasten. Er hebt, senkt, schwenkt oder verfährt die angeschlagene Last und setzt sie am vorgesehenen Ort ab.

Dabei geht es nicht nur darum, die Bedienelemente des Krans zu beherrschen. Der Kranführer muss beurteilen können, ob der Kran im vorgesehenen Rüstzustand sicher eingesetzt werden kann, ob die Last innerhalb der zulässigen Tragfähigkeit liegt und ob der geplante Lastweg frei und beherrschbar ist.

Der Kranführer trägt damit eine zentrale Verantwortung für den sicheren Kranbetrieb.

Kurz erklärt

Ein Kranführer steuert die Bewegungen eines Krans. Je nach Kranart hebt und senkt er die Last, dreht den Oberwagen, verändert die Stellung des Auslegers, verfährt eine Laufkatze oder bewegt den gesamten Kran.

Dabei darf er nicht einfach jede Last anheben, die am Kranhaken hängt. Er muss wissen, wie der Kran gerüstet ist, welche Tragfähigkeit in der jeweiligen Stellung zur Verfügung steht und unter welchen Bedingungen der Hub sicher durchgeführt werden kann.

Was macht ein Kranführer?

Die Tätigkeit des Kranführers beginnt nicht erst mit der ersten Kranbewegung.

Vor Arbeitsbeginn kontrolliert er den Kran auf erkennbare Mängel. Dazu gehören je nach Kranart unter anderem die Bremsen, Sicherheitseinrichtungen, Bedienelemente, Seile, Haken und Endabschaltungen.

Erkennt der Kranführer einen Mangel, der die Sicherheit gefährden kann, darf der Kran nicht weiter betrieben werden. Der Mangel muss gemeldet und vor der weiteren Benutzung behoben werden.

Kran und Rüstzustand kontrollieren

Der Kranführer muss wissen, in welchem Zustand der Kran aufgebaut und gerüstet ist. Bei einem Mobilkran gehören dazu beispielsweise:

  • die gewählte Abstützbasis,
  • die Länge des Teleskopauslegers,
  • die Auslegerstellung,
  • montierte Auslegerverlängerungen,
  • die Einscherung des Hubseils,
  • die verwendete Hakenflasche,
  • der montierte Ballast,
  • die Einstellung der Lastmomentbegrenzung.

Diese Faktoren bestimmen, welche Last bei welcher Ausladung gehoben werden darf.

Der Kranführer arbeitet deshalb nicht allein nach Gefühl oder Erfahrung. Maßgeblich sind die Betriebsanleitung, die Traglasttabellen, der tatsächliche Rüstzustand und die Vorgaben für den jeweiligen Einsatz.

Lastbewegungen ausführen

Während des Hubes steuert der Kranführer die erforderlichen Kranbewegungen. Dazu können gehören:

  • Heben und Senken der Last,
  • Drehen des Oberwagens,
  • Aufrichten oder Absenken des Auslegers,
  • Aus- und Einfahren eines Teleskopauslegers,
  • Verfahren einer Laufkatze,
  • Verfahren des Krans, sofern dies im jeweiligen Rüstzustand zulässig ist,
  • kontrolliertes Aufnehmen und Absetzen der Last.

Mehrere Bewegungen können gleichzeitig ausgeführt werden. Gerade bei großen Mobil- oder Raupenkranen verlangt dies ein ausgeprägtes Verständnis für das Verhalten des Krans und der angehängten Last.

Last und Lastweg beobachten

Der Kranführer muss die Last und ihren Bewegungsweg beobachten können. Kann er den gesamten Arbeitsbereich nicht selbst einsehen, benötigt er die Unterstützung eines Einweisers.

Das kann beispielsweise erforderlich sein, wenn eine Last:

  • hinter einem Gebäude aufgenommen wird,
  • in eine Halle abgesenkt wird,
  • auf ein nicht einsehbares Fundament gesetzt wird,
  • zwischen Bauteilen oder Anlagenteilen hindurchgeführt wird,
  • außerhalb des Sichtbereichs des Kranführerhauses bewegt wird.

Die Verständigung erfolgt über vereinbarte Handzeichen oder über Funk. Die Signale müssen eindeutig sein. Bei unklaren oder widersprüchlichen Anweisungen muss der Kranführer die Bewegung stoppen.

Signale des Anschlägers beachten

Bei von Hand angeschlagenen Lasten beginnt der Kranführer die Lastbewegung grundsätzlich erst nach einem eindeutigen Zeichen des Anschlägers, des Einweisers oder einer anderen festgelegten Person.

Der Anschläger ist für das fachgerechte Anschlagen der Last zuständig. Erkennt der Kranführer jedoch einen offensichtlichen Fehler oder eine unsichere Anschlagsituation, darf er die Last nicht bewegen.

Tragfähigkeit einhalten

Ein Kran besitzt nicht in jeder Stellung dieselbe Tragfähigkeit.

Je weiter sich eine Last vom Drehpunkt des Krans entfernt, desto größer wird das Lastmoment. Gleichzeitig nimmt die zulässige Tragfähigkeit des Krans in der Regel ab.

Der Kranführer muss deshalb unter anderem berücksichtigen:

  • das Gewicht der Last,
  • das Gewicht der Hakenflasche,
  • das Gewicht der Anschlagmittel,
  • das Gewicht weiterer Lastaufnahmemittel,
  • die Ausladung,
  • die Auslegerlänge,
  • die Auslegerstellung,
  • die Ballastierung,
  • die gewählte Abstützbasis,
  • die Aufstell- und Untergrundbedingungen,
  • die Windverhältnisse.

Die Lastmomentbegrenzung und weitere Sicherheitssysteme müssen zum tatsächlichen Rüstzustand des Krans passen. Sie unterstützen den Kranführer, ersetzen jedoch weder die richtige Einsatzplanung noch die fachgerechte Bedienung.

Kranbetrieb bei Gefahr stoppen

Der Kranführer ist nicht lediglich derjenige, der Anweisungen ausführt. Er muss einen Hub unterbrechen oder ablehnen, wenn ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet ist.

Gründe dafür können beispielsweise sein:

  • unklare oder widersprüchliche Signale,
  • Personen im Gefahrenbereich,
  • eine erkennbar fehlerhaft angeschlagene Last,
  • ein unbekanntes oder zweifelhaftes Lastgewicht,
  • eine Überschreitung der zulässigen Windgeschwindigkeit,
  • ein nachgebender oder ungeeigneter Untergrund,
  • auffällige Bewegungen des Krans oder der Last,
  • eine technische Störung,
  • die Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit,
  • fehlende Sicht ohne geeigneten Einweiser.

Die Verantwortung für einen Kraneinsatz liegt nicht allein beim Kranführer. Der Unternehmer, die Einsatzplanung, die Aufsicht und die unmittelbar am Hub beteiligten Personen tragen jeweils Verantwortung für ihren Aufgabenbereich.

Innerhalb seiner Tätigkeit darf der Kranführer einen erkennbar unsicheren Hub jedoch nicht beginnen oder fortsetzen.

Kranführer ist nicht gleich Kranführer

Der Begriff Kranführer bezeichnet eine Tätigkeit, die an sehr unterschiedlichen Kranarten ausgeübt werden kann.

Die grundlegenden Sicherheitsregeln ähneln sich. Bedienung, Aufbau, Einsatzbedingungen und erforderliche Erfahrung können sich jedoch erheblich unterscheiden.

Mobilkranführer

Ein Mobilkranführer arbeitet mit einem fahrbaren Kran, der für den jeweiligen Einsatz aufgestellt und in einen bestimmten Rüstzustand gebracht wird.

Zu seinen Aufgaben können zusätzlich gehören:

  • das Fahren des Krans zur Einsatzstelle,
  • das Anfahren der vorgesehenen Aufstellposition,
  • das Abstützen des Krans,
  • das Auslegen geeigneter Unterlegplatten oder Unterbauungen,
  • das Aufnehmen oder Montieren des Ballasts,
  • das Rüsten von Auslegern und Zubehör,
  • das Einstellen der Sicherheitssysteme,
  • das Abrüsten des Krans nach dem Einsatz.

Der Mobilkranführer muss deshalb die Zusammenhänge zwischen Aufstellung, Abstützung, Ballastierung, Ausladung, Auslegerstellung und Tragfähigkeit verstehen.

Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr benötigt er außerdem die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis zum Fahren des Fahrzeugs ersetzt jedoch nicht die Qualifikation zum Bedienen des Krans.

Raupenkranführer

Raupenkrane werden häufig bei besonders schweren Lasten, großen Hubhöhen oder langfristigen Baustelleneinsätzen verwendet.

Der Raupenkranführer muss je nach Krantyp unter anderem den Aufbau des Gittermastsystems, die Ballastkonfiguration, die zulässigen Bodendrücke und die Tragfähigkeit in den unterschiedlichen Rüstzuständen beherrschen.

Bestimmte Raupenkrane können mit einer angehobenen Last verfahren werden. Dies ist jedoch nur innerhalb der vom Hersteller festgelegten Grenzen zulässig. Untergrund, Geländeneigung, Auslegerstellung, Lastposition und Fahrgeschwindigkeit müssen dabei berücksichtigt werden.

Turmdrehkranführer

Turmdrehkrane werden vor allem auf Baustellen eingesetzt. Der Kranführer arbeitet je nach Ausführung:

  • aus einem hoch gelegenen Führerhaus,
  • mit einer Funkfernsteuerung,
  • mit einer kabelgebundenen Steuerung.

Er muss den Baustellenbetrieb, den Schwenkbereich, mögliche Überschneidungen mit anderen Kranen, die Windgrenzen und die Verständigung mit den Anschlägern sicher beherrschen.

Auch bei vorhandener Erfahrung ist eine Einweisung in den konkreten Kran und die örtlichen Bedingungen erforderlich.

Hallenkranführer

Hallen-, Brücken- oder Portalkrane werden häufig in Produktionsbetrieben, Werkstätten, Lagern und Stahlwerken eingesetzt.

Sie können aus einem Führerhaus, vom Boden oder über Funk gesteuert werden.

Auch ein vergleichsweise kleiner Hallenkran kann erhebliche Gefahren verursachen. Lasten können pendeln, kippen, sich verhaken oder mit Personen, Maschinen und Gebäudeteilen kollidieren.

Der Kranführer muss daher das Lastgewicht, die Anschlagweise, den Bewegungsweg und die betrieblichen Verkehrswege sicher beurteilen können.

Ladekranführer

Auch der Bediener eines auf einem Lastkraftwagen montierten Ladekrans führt einen Kran.

Ladekrane werden beispielsweise zum Be- und Entladen von Baustoffen, Maschinen, Containern oder Bauteilen eingesetzt.

Der Bediener muss unter anderem die Abstützung, die Aufstellfläche, die Standsicherheit, die Reichweite und die vom jeweiligen Arbeitsbereich abhängige Tragfähigkeit berücksichtigen.

Ein Lkw-Führerschein allein berechtigt daher nicht automatisch zur selbstständigen Bedienung eines Ladekrans.


Wie wird man Kranführer?

Kranführer ist in Deutschland keine einheitliche klassische Berufsausbildung mit einem für alle Kranarten identischen Ausbildungsweg. Wer einen Kran selbstständig führen soll, muss für die jeweilige Kranart geeignet, theoretisch und praktisch qualifiziert, am konkreten Kran eingewiesen und vom Unternehmer beauftragt sein.

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kranart und Einsatzbereich. Eine Qualifikation für einen Hallenkran befähigt daher nicht automatisch zum Führen eines Mobil-, Turmdreh- oder Raupenkrans.

Ausführlich erläutert wird der Qualifizierungsweg im Lemma „Kranführer-Ausbildung.


Einweisung am konkreten Kran

Auch ein erfahrener Kranführer muss an einem ihm unbekannten Kran eingewiesen werden.

Krane können sich unter anderem unterscheiden bei:

  • Steuerung und Bedienlogik,
  • Anzeigen und Assistenzsystemen,
  • Rüstkonfigurationen,
  • Sicherheitseinrichtungen,
  • Ballastierung,
  • Traglasttabellen,
  • Notbedienung,
  • Auf- und Abrüstverfahren.

Ein Befähigungsnachweis für einen Hallenkran bedeutet daher nicht, dass die betreffende Person ohne zusätzliche Qualifizierung einen Mobil- oder Raupenkran bedienen darf.

Ebenso wenig genügt allgemeine Mobilkranerfahrung, um jedes Großkranmodell ohne Einweisung sicher führen zu können.

Beauftragung durch den Unternehmer

Erst durch die betriebliche Beauftragung darf eine Person einen Kran im übertragenen Aufgabenbereich selbstständig führen.

Der Unternehmer muss sich davon überzeugen, dass die betreffende Person:

  • für die Tätigkeit geeignet ist,
  • ausreichend qualifiziert wurde,
  • den eingesetzten Krantyp beherrscht,
  • die betrieblichen Bedingungen kennt,
  • ihre Aufgaben zuverlässig erfüllt.

Ein Ausbildungsanbieter kann die Kenntnisse vermitteln und die Befähigung bestätigen. Die Verantwortung für die Auswahl und Beauftragung des Kranführers verbleibt jedoch beim Unternehmer.

Reicht ein Kranschein für alle Krane?

Nein.

Der Begriff Kranschein erweckt gelegentlich den Eindruck, es gebe eine allgemeine Berechtigung für sämtliche Kranarten. Tatsächlich muss die Qualifikation immer zum eingesetzten Kran und zur vorgesehenen Tätigkeit passen.

Wer einen einfachen flurbedienten Hallenkran bedienen kann, ist dadurch nicht automatisch befähigt, einen großen Mobilkran oder einen Raupenkran mit langem Gittermastausleger zu führen.

Entscheidend sind unter anderem:

  • die Kranart,
  • die Bauweise,
  • die Steuerung,
  • die Einsatzbedingungen,
  • die technische Komplexität,
  • die vorhandene Erfahrung,
  • die Einweisung,
  • der Umfang der Beauftragung.

Kranführer und Anschläger: Wer ist wofür verantwortlich?

Kranführer und Anschläger arbeiten unmittelbar zusammen, haben aber unterschiedliche Aufgaben.

Der Anschläger wählt die für die Last und den vorgesehenen Hub geeigneten Anschlagmittel aus, befestigt die Last fachgerecht und gibt dem Kranführer das Zeichen zum Anheben.

Der Kranführer bedient den Kran und führt die Lastbewegung aus.

Der Anschläger verbindet die Last sicher mit dem Kran. Der Kranführer bewegt sie sicher mit dem Kran.

In der Praxis können beide Tätigkeiten von derselben entsprechend qualifizierten Person ausgeführt werden. Fachlich bleiben die Aufgaben dennoch voneinander zu unterscheiden.

Kranführer und Einweiser: Wo liegt der Unterschied?

Der Einweiser unterstützt den Kranführer, wenn dieser die Last, den Lastweg oder Teile des Gefahrenbereichs nicht selbst überblicken kann.

Er beobachtet den Arbeitsbereich und gibt dem Kranführer eindeutige Zeichen oder Anweisungen.

Der Einweiser bedient den Kran jedoch nicht. Die Steuerung des Krans bleibt Aufgabe des Kranführers.

Bei unklaren oder widersprüchlichen Zeichen muss der Kranführer die Bewegung stoppen.

Wer plant den Kraneinsatz?

Der Kranführer ist ein entscheidender Teil des Kraneinsatzes, aber nicht zwangsläufig dessen alleiniger Planer.

Bei anspruchsvollen Hüben können unter anderem beteiligt sein:

  • Einsatzleiter,
  • Kranplaner,
  • Projektleiter,
  • Baustellenverantwortliche,
  • Aufsichtführende,
  • Anschläger,
  • Einweiser,
  • Transport- und Montageteams,
  • Betreiber der betreffenden Anlage,
  • Auftraggeber.

In der Einsatzplanung werden beispielsweise der Kranstandort, die benötigte Kranart, der Rüstzustand, die Abstützung, der Ballast, der Lastweg und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt.

Der Kranführer setzt diese Planung mit dem Kran um. Er muss jedoch prüfen, ob die tatsächlichen Bedingungen vor Ort mit den Vorgaben übereinstimmen und ob der Kran unter diesen Bedingungen sicher betrieben werden kann.

Welche Verantwortung trägt der Kranführer?

Die Verantwortung des Kranführers beginnt dort, wo er den Kran übernimmt, kontrolliert und bedient.

Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass er:

  • nur einen betriebssicheren Kran verwendet,
  • den tatsächlichen Rüstzustand berücksichtigt,
  • die zulässige Tragfähigkeit nicht überschreitet,
  • die Lastbewegung kontrolliert ausführt,
  • vereinbarte Signale beachtet,
  • bei fehlender Sicht nur mit geeigneter Einweisung arbeitet,
  • erkennbare Gefahren nicht ignoriert,
  • bei sicherheitsrelevanten Mängeln den Betrieb einstellt,
  • die Betriebsanleitung und die betrieblichen Vorgaben einhält.

Die Verantwortung für einen Kraneinsatz liegt jedoch nicht allein beim Kranführer. Der Unternehmer, die Einsatzplanung, die Aufsicht und die unmittelbar am Hub beteiligten Personen tragen jeweils Verantwortung für ihren Aufgabenbereich.

Welche persönlichen Fähigkeiten braucht ein Kranführer?

Ein Kranführer benötigt nicht nur technisches Wissen.

Wichtig sind unter anderem:

  • hohe Konzentrationsfähigkeit,
  • räumliches Vorstellungsvermögen,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • zuverlässige Kommunikation,
  • ruhiges und kontrolliertes Handeln,
  • gutes Reaktionsvermögen,
  • die Fähigkeit, Risiken realistisch einzuschätzen,
  • die Bereitschaft, einen unsicheren Hub zu unterbrechen oder abzulehnen.

Gerade bei schweren oder großvolumigen Lasten können kleine Bedienfehler erhebliche Auswirkungen haben. Ein guter Kranführer arbeitet deshalb nicht möglichst schnell, sondern kontrolliert, vorausschauend und innerhalb der festgelegten Grenzen.

Der Kranführer in der Praxis

Bei einem Mobilkraneinsatz soll beispielsweise ein schweres Maschinenbauteil auf ein Fundament gesetzt werden.

Bevor die Last angehoben wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Kran steht an der vorgesehenen Position.
  2. Der Untergrund kann die auftretenden Kräfte aufnehmen.
  3. Die Abstützung entspricht dem geplanten Rüstzustand.
  4. Der erforderliche Ballast ist montiert.
  5. Auslegerlänge, Auslegerstellung und Ausladung entsprechen der Planung.
  6. Das Gewicht der Last ist bekannt.
  7. Die Gewichte von Hakenflasche, Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln wurden berücksichtigt.
  8. Die Last ist fachgerecht angeschlagen.
  9. Lastweg und Gefahrenbereich sind gesichert.
  10. Die Kommunikation zwischen Kranführer, Anschläger und Einweiser ist festgelegt.

Häufig wird die Last zunächst nur wenige Zentimeter angehoben. Bei diesem Probehub kann geprüft werden, ob sie frei ist, richtig hängt und sich die Anschlagmittel wie vorgesehen setzen.

Anschließend bewegt der Kranführer die Last kontrolliert zum vorgesehenen Absetzpunkt. Kann er diesen Bereich nicht selbst einsehen, arbeitet er nach den eindeutigen Signalen des Einweisers.

Merksatz

Ein Kranführer bedient nicht nur einen Kran. Er muss Rüstzustand, Tragfähigkeit, Aufstellung, Lastweg und Signale richtig beurteilen und den Kran innerhalb seiner technischen und betrieblichen Grenzen einsetzen.

Verknüpfte Begriffe

Bodendruck · Stützkraft · Ballast · Hakenflasche · Traglasttabelle · Lastmoment · Mobilkran · Raupenkran · Turmdrehkran · Anschläger · Rigger · Einweiser · Anschlagmittel · Lastaufnahmemittel