Ablegereife bezeichnet den Zustand eines Anschlagmittels, bei dem es wegen Verschleiß, Beschädigung oder anderer sicherheitsrelevanter Veränderungen nicht mehr weiterverwendet werden darf. Es muss dann der weiteren Benutzung entzogen werden.
Woran erkennt man Ablegereife?
Die Kriterien unterscheiden sich je nach Anschlagmittel. Bei textilen Anschlagmitteln können beispielsweise Schnitte, Abrieb, beschädigte Nähte oder Schäden an der Ummantelung relevant sein. Bei Ketten und Drahtseilen gelten wiederum eigene Ablegekriterien.
Nicht jede Gebrauchsspur bedeutet automatisch Ablegereife. Umgekehrt darf ein Anschlagmittel nicht allein deshalb weiterverwendet werden, weil es äußerlich noch unauffällig wirkt. Maßgeblich sind die für das jeweilige Anschlagmittel geltenden Kriterien und die Herstellerangaben.
Ablegereife ist nicht dasselbe wie Prüffrist
Ein Anschlagmittel wird nicht automatisch ablegereif, weil eine Prüffrist erreicht ist. Umgekehrt kann die Ablegereife zwischen zwei Prüfungen eintreten, etwa durch eine Beschädigung während des Einsatzes.
Kurz gesagt: Ablegereif bedeutet nicht einfach „alt“, sondern für die weitere bestimmungs-gemäße Verwendung nicht mehr ausreichend sicher.
Verknüpfte Begriffe
Anschlagmittel Anschläger Rundschlinge Hebeband Anschlagkette Anschlagseil Drahtseil Kantenschutz
Quellen und weiterführende Informationen:
Stand: August 2026
